Therapieinformation
Schritt
1
Verordnung
Physiotherapie bzw. Ergotherapie
Für die
Beanspruchung physio- oder ergotherapeutischer Leistungen brauchen Sie eine Verordnung für
Physiotherapie/Ergotherapie von Ihrer Haus- oder Fachärztin oder Ihrem Haus- oder Facharzt.
Schritt 2
Chefärztliche Bewilligung
Um einen Teil der Therapiekosten von Ihrer
Krankenkasse erstattet zu bekommen, muss die ärztliche Verordnung chefärztlich
bewilligt werden. Dafür schicken Sie Ihre Verordnung per Post, E-Mail oder Fax
an Ihre Krankenkasse.
Schritt 3
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip: Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie mit Ihrer bewilligten Verordnung und Ihrer Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die
Kosten vorerst selbst übernehmen müssen – die Kassa erstattet erst nach
vollständig bezahlter Honorarnote zurück! Die Höhe des refundierten Betrages richtet sich nach den aktuellen
Tarifbestimmungen. Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, kontaktieren Sie bitte
Ihre zuständige Krankenkasse.
Private Zusatz- oder Unfallversicherungen übernehmen die verbleibenden Kosten –
informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung!
Erste Therapieeinheit – Was ist mitzubringen?
- ärztliche Verordnung (wenn möglich schon bewilligt)
- ärztliche Befunde Ihrer Krankengeschichte (Alle relevanten ärztlichen Befunde sowie Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder)
- bequeme Freizeitkleidung (Bei der Untersuchung und Behandlung kann es erforderlich sein, dass Sie sich bis auf die Unterwäsche entkleiden.)
- kleines
und großes Handtuch
Terminvereinbarung
Wir bitten Sie, den ersten Physio- oder Ergotherapie-Termin
telefonisch auszumachen, so können wir persönlich besprechen, was Sie
brauchen und offene Fragen klären.
Wir halten die Zeit Ihres Termins
ausschließlich für Sie frei – sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können,
bitten wir Sie um rechtzeitige Terminabsage (48 Stunden vorher). Ansonsten müssen wir Ihren Termin in Rechnung stellen.
Tipp: Wenn Sie eine Operation planen oder einen
Gips/Ruhigstellung erhalten haben, denken Sie auch an Ihre Nachversorgung.
Melden Sie sich so früh wie möglich an, um auch bald nach der ärztlichen
Verordnung mit der Therapie starten zu können.
Kosten
Therapie à 30 min
60 Euro
Therapie à 45 min
80 Euro
Therapie à 60 min
100 Euro
Hausbesuch pro Anfahrt 30 Euro